Unternehmensbewertung durch Rosenbrock & Streuber

Wir bewerten Ihr Unternehmen!

Der Anlass für eine Unternehmensbewertung kann ganz unterschiedliche Gründe haben.

Neben den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich auch oft Situationen, die sich aus Verträgen oder aktuellen Daten etc. ableiten in denen ein Unternehmen zu bewerten ist.

Darüber hinaus sind es oft auch besondere Umstände (z.B. die Sanierung bzw. Gutachten etc.), die eine Berechnung des Wertes Ihres Unternehmens notwendig machen.

 

Rosenbrock & Streuber | Steuerberater
Hildesheim

Es gibt immer einen Anlass!

Gesetzliche Vorgaben

Gesetze geben z.B. den Anlass zur Bewertung von Unternehmen vor (bspw. das Aktiengesetz, bzw. das Umwandlungsgesetz) .

Vertragliche Vorgaben

In der Regel enthält der z.B. der Gesellschaftsvertrag beim Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern etc. Regelungen für die Bewertung Ihres Unternehmens. Darüber hinaus brauchen Sie z.B. bei der Teilung eines Erbes, der Nachfolge im Unternehmen oder bei Abfindungen etc. eine Bewertungen des Unternehmens.

Alles Berechnung!

Steuerberater Hildesheim Steuerberatung Hildesheim Maximum

Mögliche Entscheidungen lassen sich von uns für Sie berechnen! Bei der Bewertung Ihres Unternehmens legen wir neben den Hinweisen der Steuerberaterkammer auch den Standard IDW S1 des IDW (Ertragswertverfahren, Discounted cash flow) zu Grunde.

Unternehmensbewertung durch uns

Der von uns ermittelte Wert spiegelt den Wert Ihres Unternehmens zu diesem Zeitpunkt wider. In die Bewertung fließt dabei die Planung für die nächsten Jahre, die Lage auf dem Markt oder aber auch die finanzielle Situation mit ein, denn Standardberechnungen bringen Ihnen hier keinen Mehrwert!

Der Wert Ihres Unternehmens ist am Ende nur eine Zahl. Ziehen Sie aber durch unsere Beratung die richtigen Schlüsse aus der Berechnung des Wertes, denn das macht am Ende den Unterschied!

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