Beratung zur Entlastung für kleine Unternehmen

Fördergesetz | Für kleine Unternehmen

Aus der Debatte vor allem kleine Unternehmen vom Wahnsinn der Verwaltung in Deutschland zu entlasten, hat sich das Fördergesetz für Kleinunternehmer vom 31. Juli 2003 entwickelt.

Hier werden alle Betriebe, die in Ihrem jeweils letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben (§19 Abs.1 UStG) berücksichtigt. Gleichzeitig darf darüber hinaus der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten.

 

Rosenbrock & Streuber | Steuerberater
Hildesheim

Wir bringen Ihr Gewerbe auf den Weg!

Unternehmen Steuerberater Hildesheim Steuerberatung Hildesheim bzw. Steuerberater FreiberuflerNachdem Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt angemeldet haben, wird neben der für Sie zuständigen IHK auch das Finanzamt automatisch informiert. Sie erhalten dann zeitnah den Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt!

Dieser umfasst neben der Erfassung der Basisdaten, dem Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH, den Fragen zu Ihren Umsätzen, Ihrem Einkommen auch Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Umsatzsteuer I

Bei der Gründung Ihrer Existenz haben Sie die Wahl, ob Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs.1 UStG verzichten wollen oder nicht.

Konkret bedeutet das für Sie: Bei dem Verzicht auf die Vereinfachungen für Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer offen ausweisen und daher an das Finanzamt zahlen, was sich bei umfangreichen Investitionen am Anfang durchaus für Sie lohnen kann, da Sie die Vorsteuer aus den gezahlten Rechnungen dann vom Finanzamt erstattet bekommen.

Umsatzsteuer II

Unternehmen Steuerberater Hildesheim Steuerberatung Hildesheim bzw. Steuerberater GewerbebetriebeWenn Sie sich allerdings für die Vereinfachungen für Kleinunternehmer entscheiden, zahlen Sie aus Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Im Gegenzug dürfen Sie dann aber auch keine Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen als Vorsteuer abziehen. Auf die Abgabe einer Voranmeldung für die Umsatzsteuer können Sie dann verzichten.

Umsatzsteuer III

Die Umsatzsteuer sollte möglichst nach den „vereinnahmten Entgelten“ (sog. Ist Versteuerung). Das bedeutet, dass bei Unternehmern mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro p.a. die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt gezahlt werden muss, wenn Sie die Zahlungen von Ihren Kunden erhalten haben.

Anders verhält es sich m Fall der Soll Versteuerung. Hier ist die Umsatzsteuer von Ihnen bereits an das Finanzamt zu zahlen, wenn Sie Ihren Kunden die Rechnung geschrieben haben, obwohl noch keine Zahlung erfolgt ist.

Kleine Unternehmen | Buchhaltung I

Unternehmen Steuerberater Hildesheim Steuerberatung Hildesheim bzw. Steuerberater GewerbebetriebeDie Umsatzgrenze für die Pflicht zur Erstellung einer Buchhaltung wurde durch das Gesetz zur Förderung kleiner Unternehmen angehoben. Hiernach ist jeder Unternehmer mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro p.a., bzw. einem Gewinn von unter 50.000 Euro p.a. von der Buchführungspflicht befreit. Der Gewinn der Periode kann dann vereinfacht durch eine Einnahmen Überschuss Rechnung ermittelt werden.

Kleine Unternehmen | Buchhaltung II

Nicht immer ist die einfache aber auch die richtige Variante! Informationen für Dritte können z.B. besser anhand von Jahresabschlüssen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt es individuell zu berücksichtigen.

 

Lassen Sie sich von uns über die jeweiligen Konsequenzen rechtzeitig beraten, denn es gilt für Sie, die richtigen Weichen von Anfang an zu stellen!

| STEUERBERATER | UNTERNEHMENSBERATUNG UND STEUERBERATUNG AUS EINER HAND | PLANUNG DER NACHFOLGE IM UNTERNEHMEN | FACHBERATER IM GESUNDHEITSWESEN | EXISTENZGRUENDUNG |

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