Steuerlexikon | Rosenbrock & Streuber


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Steuerlexikon | A

Abfindungen werden an Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile gezahlt, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes. Beispielsweise sind Vorruhestandsgelder, die aufgrund eines Tarifvertrages vereinbart werden, Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (BFH vom 16.6.2004, XI R 55/03, BStBl II 2004, 1055).

Abgeltungssteuer: Die Besteuerung von Kapitaleinkünften wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 neu gestaltet. Grundsätzlich ist die Einkommensteuer hierfür mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten. Eine besondere Besteuerung ergibt sich durch die Pflichtveranlagung zum Abgeltungssteuersatz von 25%, wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Daneben besteht die Möglichkeit der Wahlveranlagung zum pauschalen Abgeltungssteuersatz, die Berücksichtigung besonderer Umstände (§32d Abs.4 EStG), die Wahlveranlagung zum individuellen Steuersatz bzw. die Pflichtveranlagung für nicht durch die Abgeltungsteuer erfasste Kapitalerträge (§32d Abs.2 EStG). Die Abgeltungssteuer gilt dabei ausschließlich für private Kapitaleinkünfte. Gehören Kapitaleinkünfte zu anderen Einkunftsarten (§20 Abs.8 EStG), sind sie dort zu erfassen. In diesen Fällen ist der einheitliche Steuersatz von 25% nicht anwendbar, Werbungskosten aber berücksichtigungsfähig. Hier gilt dann das sog. Teileinkünfteverfahren (§3 Nr.40 Satz 1 EStG, 40 % steuerfrei).

Aussetzung der Vollziehung: §361 AO regelt die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde während eines Einspruchsverfahrens. §69 Abs.2 FGO erlaubt es der Finanzbehörde, auch während eines Klageverfahrens die Vollziehung auszusetzen. Außer in den Fällen des §361 Abs.4 AO (z.B. Gewerbeuntersagung etc.) wird durch das Einlegen eines Einspruchs die Vollziehung des angefochtenen Bescheides grundsätzlich nicht ausgesetzt. Die fristgerechte Zahlung einer Abgabe wird durch die Einspruchseinlegung also nicht aufgehalten. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass ein für den Steuerpflichtigen kostenfreies Einspruchsverfahren nicht dazu genutzt werden soll, die Zahlung oder Vollstreckung zu verhindern. Die Aufhebung der Vollziehung bewirkt die Rückgängigmachung bereits durchgeführter Vollziehungsmaßnahmen. Dies gilt auch soweit eine Steuer aufgrund eines Bescheides ohne besondere Einwirkung des Finanzamts (z.B. Mahnung etc.) entrichtet worden ist.

Steuerlexikon | B

Besteuerungsverfahren der Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist an das Finanzamt des leistenden Unternehmers abzuführen. Ist der Bauausführende eine natürliche Person, dann ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Ist demgegenüber eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bauausführend, so ist das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung bzw. der Sitz des Unternehmens befindet. Die Anmeldung der Bauabzugssteuer erfolgt auf amtlichen Vordrucken. Von der Erhebung der Bauabzugssteuer kann abgesehen werden, wenn die Gegenleistung einen Betrag von 5.000 Euro p.a. voraussichtlich nicht übersteigt. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, die sich auf 15.000 Euro p.a. erhöht, falls der Leistungsempfänger nur deshalb zum Abzug der Steuer verpflichtet ist, da er ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze erbringt. Wird durch eine nachträgliche Rechnungsstellung die o.a. Grenze überschritten, dann ist der Steuerabzug für das gesamte Jahr nachzuholen.

Betriebsaufspaltung meint die Vermietung von Wirtschaftsgütern an ein anderes Unternehmen, wenn diese über eine reine Vermögensverwaltung hinausgeht und als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist. Das vermietende Besitzunternehmen muss mit dem mietenden Betriebsunternehmen sachlich und personell verflochten sein.

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dazu gehören alle Vermögensabflüsse in Form von Geld und Sachwerten. Wichtig ist, dass die Ausgaben in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.

Steuerlexikon | C

Chemiker üben in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit aus, die zu Einkünften nach §18 EStG führt, wenn sie selbständig ausgeführt wird. Sollten Sie sich als Chemiker der Mithilfe fachlich ausgebildeter Arbeitskräfte bedienen müssen Sie besonders aufpassen. Ihre Freiberuflichkeit bleibt nur dann erhalten, wenn Sie aufgrund eigener Fachkenntnisse weiterhin leitend und eigenverantwortlich tätig werden (§18 Abs.1 Satz 3 Nr.1 EStG). Ihre persönliche Arbeitsleistung steht dabei immer im Mittelpunkt der gesamten Beurteilung. Dies kann bei einer Tätigkeit mit mehreren angestellten Mitarbeitern und Chemikern ein Problem sein und im Zweifel zur Gewerblichkeit führt.

Corporate Identity Konzepte stellen einen zentralen Bestandteil der strategischen Unternehmensführung und -planung dar.

Capital gains tax meint die Einkommensteuerpflicht mit Anrechnung der Quellensteuer. Die Freistellung der ausländischen Einkünfte von der deutschen Einkommensteuer kommt dabei grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland seinen Wohnsitz hat und hier das Einkommen besteuert wird. In diesen Fällen wird mit dem ausländischen Staat jeweils individuell ein DBA abgeschlossen in dem die Anrechnungsmethode vereinbart wird. Durch die Anrechnung der ausländischen Steuern im Rahmen der deutschen Steuerveranlagung werden die ausländischen Einkünfte so mit der inländischen Steuerbelastung erfasst. In der Regel wird die Anrechnungsmethode vor allem für Zinsen und Dividenden bzw. Kursgewinne etc. vereinbart. Wenn vom ausländischen Staat eine höhere als die vereinbarte Quellensteuer erhoben wird, kann die Erstattung des überzahlten Betrags im Ausland beantragt werden.

Steuerlexikon | D

Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer: §18 Abs.6 UStG gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldungen bzw. die Zahlungen hierfür um einen Monat zu verlängern. Das Verfahren zur Dauerfristverlängerung ist in den §§46 bis 48 UStDV geregelt. Die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist dabei nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz per EDV an das Finanzamt zu übermitteln. Die tatsächlich geleistete Sondervorauszahlung ist dann bei der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres anzurechnen. Ist die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Jahres eingestellt worden, ist die Anrechnung bereits in der Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen in dem der Betrieb eingestellt oder der Beruf aufgegeben worden ist.

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn mindestens 2 Staaten eine Person wegen des selben Steuergegenstands für den selben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuern. Die Besteuerung wird dabei doppelt erfasst, weil zum einen das Einkommen des ansässigen Steuerpflichtigen besteuert wird und zum anderen der andere Staat die Einkünfte besteuert, die sein Inland betreffen. Ursache ist hierbei die parallele Besteuerung sowohl nach dem Quellenprinzip im Land der Einkunftsquelle, als auch mit dem Welteinkommen im Wohnsitzstaat (sog. Welteinkommensprinzip). Die Doppelbesteuerung wird insbesondere durch den Abschluss von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Staaten vermieden (OECD Musterabkommen). Die Verträge regeln dabei die einzelnen steuerlichen Begriffe und weisen den Staaten die jeweiligen Besteuerungsrechte zu. Die steuerlichen Hoheitsbefugnisse der beteiligten Staaten bleiben jeweils unberührt. Es wird lediglich das Besteuerungsrecht zugewiesen.

Steuerlexikon | E

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid nach den §§ 347 ff. AO ist von den steuerlichen Anträgen zur Korrektur (§§129-132, §§172-177 AO) zu unterscheiden. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes einzulegen. Ein Einspruch ist prinzipiell auch durch E-Mail möglich. Wurde die Einspruchsfrist ohne Verschulden nicht eingehalten, ist auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren. Der Einspruch ist bei der Behörde einzulegen deren Bescheid angefochten wird. Der schriftliche Einspruch bei einer anderen Behörde ist nur dann unschädlich, wenn dieser vor Ablauf der Einspruchsfrist der zuständigen Behörden übermittelt wird. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen. Der angefochtene Bescheid kann durch den Einspruch aber auch zum Nachteil geändert werden, wenn auf die Möglichkeit der Verböserung unter Angabe der Gründe hingewiesen wurde und Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. Grundsätzlich gilt, dass der Einspruch bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden kann.

Elterngeld wird für alle Geburten nach dem 01.01.2007 gezahlt und ersetzt dabei das bisherige Bundeserziehungsgeld. Das Elterngeld beträgt 67% des weggefallenen Nettoeinkommens, höchstens jedoch monatlich 1.800 € (Mindestbetrag 300 € monatlich). Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Mindestbetrag um jeweils 300 € ab dem zweiten Kind. Solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren im Haushalt leben, erhöht sich das Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um monatlich 75 €. Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt, wobei die Möglichkeit besteht bei monatlicher Zahlung des nur halben Elterngeldes den Zeitraum der Auszahlung zu verdoppeln. Das Elterngeld ist nach § 3 Nr.67 EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer.

Steuerlexikon | F

Familienleistungsausgleich: Gegenstand ist hier die steuerliche Freistellung von Kindern in Höhe des Existenzminimums. Die Freistellung von Kindern incl. des Bedarfs für Betreuung oder Erziehung bzw. für die Ausbildung wird dabei durch den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld erreicht. Das Kindergeld wird zunächst jeweils monatlich an die Eltern gezahlt. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird dann eine Prüfung zwischen einerseits dem Kindergeld und andererseits dem Kinderfreibetrag durchgeführt. Wird die steuerliche Freistellung durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang erreicht, sind dann alternativ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer der Kinderfreibetrag bzw. der Betreuungsfreibetrag abzuziehen. Der Anspruch auf Kindergeld (nicht das tatsächlich gezahlte Kindergeld!) wird dann abgezogen. Bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Anspruch auf Kindergeld dann im Umfang des jeweiligen Kinderfreibetrages angesetzt.

Festsetzungsverjährung: Nach Ablauf der Festsetzungsverjährung dürfen zum einen keine Steuererklärungen mehr abgegeben werden, bzw. keine Bescheide mehr erlassen oder in irgendeiner Weise geändert werden. Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich vier Jahre (§169 AO). Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sich die Festsetzungsverjährung auf fünf Jahre. Im Fall der Steuerhinterziehung dann sogar auf zehn Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben wurde. Wurde keine Steuererklärung abgegeben, obwohl eine Verpflichtung hierzu bestanden hat, dann beginnt die Festsetzungsverjährung erst drei Jahre nach Ende dieses Kalenderjahres.

Steuerlexikon | G

Gewillkürtes Betriebsvermögen: Das Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art bzw. ihrer Funktion in einem direkten Zusammenhang zu dem Betrieb stehen. Aus steuerlicher Sicht wird einerseits zwischen dem notwendigen und andererseits dem gewillkürten Betriebsvermögen unterschieden. Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören dabei alle Wirtschaftsgüter deren betriebliche Nutzung zum einen über 10% und zum anderen unter 50 % liegt.

Gewinnabführungsvertrag: Hierbei handelt es sich um einen Unternehmensvertrag mit dem rechtlich bindend der Gewinn eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen abgeführt wird. Dabei ist der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags die Voraussetzung für die körper- und gewerbesteuerliche Organschaft. Für die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt muss der Gewinnabführungsvertrag zum einen zivilrechtlich wirksam vereinbart und zum anderen auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein. Während seiner Laufzeit muss er dann entsprechend den vertraglichen Regelungen durchgeführt werden. In der Praxis wird er häufig auch als Ergebnisabführungsvertrag bezeichnet, da zwingend eine Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht.

GmbH: Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtsfähigkeit, die selbst mit ihrem gesamten Vermögen haftet. Die Haftung der Gesellschafter besteht im Gegensatz dazu nur gegenüber der Gesellschaft und ist auf die jeweilige Einlage beschränkt. Grundsätzlich beträgt das Stammkapital mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Im Gegensatz zur GmbH ist bei der UG mit beschränkter Haftung (§5a GmbHG) nur mindestens 1 Euro Stammkapital notwendig. Beschlüsse zur Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung brauchen bei der GmbH eine 3/4 Mehrheit der Stimmen. Die Form der notariellen Beurkundung ist bei Änderungen der Satzung (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung bzw. Liquidation etc.) zwingend erforderlich. Das Organ der GmbH ist der Geschäftsführer.

Steuerlexikon | H

Das häusliches Arbeitszimmer darf zur steuerlichen Anerkennung nur ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind unbegrenzt abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit darstellt. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind begrenzt auf 1.250 Euro, wenn die berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im Arbeitszimmer ausgeübt wird.

Halbeinkünfteverfahren: Das Verfahren zur Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Dieses wurde dann wiederum ab dem VZ 2009 durch das sog. Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungsteuer ersetzt. Der Zufluss von Ausschüttungen beim Gesellschafter (nach entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen) wird dann nur in einem anteiligen Umfang besteuert, da die Steuerbelastung der ausschüttenden Gesellschaft endgültig ist. Zu diesem Zweck wurde bestimmt, dass die von Körperschaften bezogenen Ausschüttungen bzw. Vermögensmehrungen natürlicher Personen aktuell zu 60% der Besteuerung unterliegen. Erhält demgegenüber eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft Gewinnausschüttungen, so bleiben diese bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz (§8b Abs.1 KStG). Hier werden 5% des Gewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe dem Gewinn hinzugerechnet. Das Teileinkünfteverfahren ist unabhängig davon anwendbar, ob die Beteiligung im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten wird

Haushaltsfreibetrag: Der Haushaltsfreibetrag des ehemaligen §32 Abs.7 EStG ist seit dem Veranlagungszeitraum 2004 entfallen. Er wurde durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b EStG) ersetzt.

Steuerlexikon | I

Industrie- und Handelskammer: In den meisten Fällen (z.B. bei Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister) wird das Unternehmen in der Industrie- und Handelskammer beitragspflichtig. Beim dem IHK Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag. IHK Beiträge sind Betriebsausgaben.

Instandhaltungsrücklagen bei Immobilien führen im Rahmen der Erträge und Gewinne aus diesen zu steuerlichen Konsequenzen. Die Zinsen aus einer Instandhaltungsrücklage unterliegen dabei der Abgeltungsteuer. Eigentümer einer vermieteten oder selbst genutzten Immobilie, bzw. Inhaber von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds, sind von der Abgeltungsteuer jedoch nicht betroffen. Probleme können sich bei der Pflicht zum Einbehalt der Abgeltungssteuer von unterschiedlichen Konfessionen der einzelnen Eigentümer ergeben.

Investitionsabzugsbetrag: Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Möglichkeit, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen kurzfristig Steuern zu planen (§7g EStG). Mit dem Investitionsabzugsbetrag können bis zu 40% der Aufwendungen für geplante Investitionen vom laufenden Gewinn abgezogen werden, soweit es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handelt. Bei der späteren Anschaffung der Wirtschaftsgüter erfolgt dann eine Verrechnung mit den Abschreibungen.

Istbesteuerung: In der Regel gilt bei der Umsatzsteuer das Prinzip der Sollbesteuerung. Danach muss der Umsatz im Rahmen des Unternehmens bereits in dem Zeitraum versteuert werden, in dem die Rechnung geschrieben, bzw. die Leistung erbracht worden ist. Das gilt selbst dann, wenn der Kunde erst später zahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer die Istbesteuerung wählen, wonach die Umsatzsteuer dann nach vereinnahmten Entgelten gemäß §20 UStG ermittelt wird. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer bis zum Widerruf durch das Finanzamt erst dann fällig, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht (Liquiditätsvorteil). Für den Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon die Istbesteuerung nicht.

Steuerlexikon | J

Den Jahresabschluss bei Kaufleuten und Personengesellschaften bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften umfasst der Jahresabschluss je nach der Größe des Unternehmens darüber hinaus den Anhang und den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist grundsätzlich in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Er ist vom Kaufmann, bzw. allen persönlich haftenden Gesellschaftern, unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss hat nach dem HGB u.a. die Grundsätze der Wahrheit, des Zusammenhangs bzw. der periodengenauen Abgrenzung der Bilanz zu erfüllen. Darüber hinaus sind dabei das going concern Prinzip, das Vorsichtsprinzip bzw. die Stetigkeit in der Bewertung etc. zu berücksichtigen. Der Jahresabschluss ist von mittleren und großen Gesellschaften innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufzustellen. Kleine Gesellschaften haben eine Frist von bis zu sechs Monaten. Davon abweichend können Personengesellschaften den Jahresabschluss bis zu ein Jahr nach dem Bilanzstichtag aufstellen.

Jahressteuerbescheinigungen müssen seit dem Jahr 2004 von inländischen Kreditinstituten etc. den Kunden jährlich in Form einer Bescheinigung ausgestellt werden. In dieser Bescheinigung sind neben den Kapitalerträgen (Zinsen) u.a. auch die Gewinne aus privaten Verkäufen von Aktien etc. auszuweisen. Die Anrechnung der hierbei einbehaltenen Kapitalertragsteuer erfordert die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung im Rahmen der Erklärung zur Einkommensteuer.

Juristische Personen: Zu den juristischen Personen zählen Unternehmen mit einer eigenen Rechts- bzw. Geschäftsfähigkeit. Hierdurch können Sie z.B. eigene Immobilien etc. erwerben, bzw. auch verklagt werden. Sie unterliegen mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer. Grundsätzlich kann man verschiedene Formen unterscheiden. So können Sie dabei z.B. als Aktiengesellschaft, als GmbH, als Verein bzw. als Stiftung etc. geführt werden.

Steuerlexikon | K

Kapitalgesellschaften: Hier erfolgt eine klare Trennung zwischen zum einen der Gesellschaft und zum anderen den Gesellschaftern. Der Gewinn steht dabei den Gesellschaftern in Höhe ihres Anteils am Kapital zu. Die Kapitalgesellschaft selbst wird durch neue Gesellschafter, das Ausscheiden bzw. den Tod von Gesellschaftern nicht berührt. Als juristische Person ist sie selbst rechtsfähig. Das wesentliche Merkmale aller Kapitalgesellschaften ist die Beschränkung der Haftung auf die Höhe der eigenen Beteiligung. Am verbreitetsten sind die Aktiengesellschaft bzw. die GmbH. Für beide Gesellschaften gelten besondere Regelungen, die z.B. im Aktiengesetz oder im GmbH Gesetz zu finden sind.

Kinder: Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen in der Einkommensteuer für Kinder ist, dass ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag, einen Betreuungsfreibetrag bzw. Kindergeld besteht. Vergünstigungen für Kinder sind beispielsweise: Schulgeld, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Berechnung der zumutbaren Belastung für den abzugsfähigen Teil der außergewöhnlichen Belastungen, die Berücksichtigung eines Ausbildungsfreibetrags, Kinderbetreuungskosten etc.

Kinderbetreuungskosten können bis zu einem Betrag von 4.000 € für 2/3 der Aufwendungen von Dienstleistungen pro Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes in Anspruch genommen werden. Das Kind darf hierzu das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Das gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgt. Nach der aktuellen Regelung sind Betreuungskosten für Kinder zum einen nur einheitlich als Sonderausgaben abziehbar und zum anderen für Kinder im Sinne des § 32 Abs.1 EStG ab der Geburt betragsmäßig eingeschränkt.

Steuerlexikon | L

Lagefinanzamt: Für gesonderte Feststellungen von Grundlagen zur Bewertung etc. ist das jeweilige Lagefinanzamt zuständig. Hierunter fallen u.a. die gesonderte Feststellung des Einheitswertes nach dem Bewertungsgesetz bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, bei Betriebsgrundstücken etc. Zuständig ist jeweils das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück bzw. das Betriebsgrundstück etc. liegt.

Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf die Lebenszeit einer Person ausgezahlt werden (z.B. die gesetzliche Altersrente).

Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Wird eine Tätigkeit als sog. Liebhaberei eingestuft, dann ist sie dem privaten Bereich zu zuordnen und somit steuerlich nicht zu berücksichtigen. Verluste können hieraus dann steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Vorübergehende Verluste stellen dabei jedoch noch keine Liebhaberei dar, wenn sie auf Dauer zu positiven Einkünften führen. Achtung, wenn eine Tätigkeit nach längeren Verlusten eingestellt wird, liegt nicht immer automatisch eine Liebhaberei vor. Es ist immer auch zu prüfen welche Anstrengungen unternommen wurden, um z.B. die Ertragslage etc. zu verbessern. Die Indizien der Absicht Gewinne zu erzielen, sind immer insgesamt zu beurteilen.

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Form zur Erhebung der Einkommensteuer. Von der Lohnsteuer werden dabei alle abhängig Beschäftigten mit ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst. In Abhängigkeit von der Höhe des Arbeitslohns bzw. von den persönlichen Verhältnissen des Beschäftigten wird die Lohnsteuer individuell berechnet und durch den Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer ist grundsätzlich vom Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen. Daneben unterliegen auch Arbeitnehmer die im Ausland leben, deren Lohn aber aus inländischen öffentlichen Kassen gezahlt wird, der Lohnsteuer.

Steuerlexikon | M

Mehrwertsteuer: Vor dem Jahr 1973 wurde die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer zählt zu den Verkehrssteuern die, sowohl von privaten, als auch von öffentlichen Verbrauchern, auf Waren bzw. Dienstleistungen zu entrichten ist. Unternehmer können dabei für Güter und Leistungen die Umsatzsteuer jeweils als Vorsteuer geltend machen.

Mietereinbauten sind alle Veränderungen und Ergänzungen einer Immobilie, die der Mieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen lässt.

Mietverhältnisse, die zwischen nahen Angehörigen geschlossen werden, können steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn sie dem entsprechen, was zwischen einander fremden Dritten üblich ist (dem sogenannten Fremdvergleich entsprechen). Darüber hinaus müssen die im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich umgesetzt und durchgeführt werden.

Mildtätige Zwecke liegen vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert bzw. auf Hilfe angewiesen sind. Die Bezüge dürfen in der Regel nicht höher sein, als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe. Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke, dann können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen: Alle Steuerpflichtigen sind dazu verpflichtet, an der Aufklärung Ihrer steuerlichen Sachverhalte jeweils mitzuwirken. Hierzu sind alle Angaben in Steuererklärungen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Auf Nachfrage sind evtl. Belege zu übermitteln. Der Umfang der Pflicht zur Mitwirkung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wird die Pflicht zur Mitwirkung verletzt, dann kann das Finanzamt im Zweifel Schätzungen vornehmen. Besonders umfangreiche Pflichten zur Mitwirkung bestehen bei einer Prüfung. Der Steuerpflichtige hat hierbei sämtliche Auskünfte zu seinen Büchern, Papieren bzw. anderen Urkunden zu geben und den Behörden Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zu gewähren.

Steuerlexikon | N

Nachträgliche Anschaffungskosten verändern die Abschreibungen für ein Wirtschaftsgut in den dann folgenden Jahren. Die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des AV (§7 Abs.1 und 2 EStG) berechnet sich dabei nach dem Buchwert zuzüglich der nachträglichen Anschaffungskosten. Die Nutzungsdauer ist dann anhand des tatsächlichen Zustandes des Wirtschaftsgutes bei Beendigung der nachträglichen Maßnahme neu zu schätzen. Bei Gebäuden (§7 Abs.4 und 5 EStG) ist die bisherige Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Herstellungskosten anzusetzen.

Eine Bescheinigung zur Nichtveranlagung wird auf Antrag (unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs) für maximal 3 Jahre vom Finanzamt des Wohnsitzes erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass die zukünftigen Einkünfte so gering sind, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu erwarten ist, bzw. im Fall von Einkünften aus Kapitalvermögen nach §32d Abs.6 EStG keine Steuer entsteht. Bei vorliegen einer Bescheinigung zur Nichtveranlagung haben die Kreditinstitute dann die Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freizustellen. Die so freigestellten Zinserträge werden dann dem Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, um dann letztendlich von den Finanzämtern hinsichtlich der Angaben im Antrag auf Nichtveranlagung überprüft werden zu können.

Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache. Die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie, bzw. an eine andere Person, räumt diesem das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie ein.

Notwendiges Betriebsvermögen: Das Betriebsvermögen von Firmen bilden alle Wirtschaftsgüter, die in einem Zusammenhang zu dem Betrieb stehen. Aus steuerlicher Sicht wird zwischen dem notwendigen und dem gewillkürten Betriebsvermögen unterschieden. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören dabei alle Wirtschaftsgüter, die für eigenbetriebliche Zwecke zu mehr als 50% genutzt werden.

Steuerlexikon | O

Öffnungsklausel: Ausnahmsweise ist eine teilweise Besteuerung von Renten mit dem bisher geltenden Ertragsanteil im Rahmen der sog. Öffnungsklausel möglich. Dahinter verbirgt sich das Problem, dass in der Vergangenheit in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. in berufsständische Versorgungswerke eingezahlte Beiträge bei der zukünftigen Auszahlung u.U. doppelt besteuert werden. Aufgrund der Öffnungsklausel wird für Personen, die für ihre Rente bis zum 31.12.2004 über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren Beiträge über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, nur der Teil der Rente besteuert, der auf den Beitragszahlungen unterhalb des Höchstbeitrages beruht. Der verbleibende Teil der Rente wird mit dem niedrigeren Ertragsanteil besteuert.

Offenbare Unrichtigkeit: Steuerbescheide können nach §129 AO berichtigt werden, wenn dieser Schreib- oder Rechenfehler etc. enthält. Der Fehler muss dabei für jeden Dritten klar und deutlich erkennbar sein. Auch die Übernahme eines Fehlers aus der Steuererklärung kann eine offenbare Unrichtigkeit sein. Die Änderung des Steuerbescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen ist hierbei ausgeschlossen, wenn das Finanzamt sachliche Zusammenhänge nicht aufgeklärt hat oder sich geirrt hat.

Opfergrenze: Leistungen für Unterhalt dürfen bei der Einkommensteuer nur als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, insoweit sie in einem angemessen Verhältnis des Einkommens zum geleisteten Unterhalt des Leistenden stehen. Nach Abzug der Leistungen für Unterhalt müssen dabei dem Leistenden vor allem noch noch angemessene Mittel für den Lebensunterhalt der Familie verbleiben. Keine Bedeutung hat die Opfergrenze bei Unterhalt an Ehegatten. Die Opfergrenze beträgt 1% je volle 500,- Euro des Nettoeinkommens, maximal jedoch 50%. Bei Versorgung der Ehefrau und der Kinder verringert Sie sich um jeweils 5% je Kind, bzw. um weitere 5% für die Ehefrau, maximal um 25 %.

Steuerlexikon | P

Partiarisches Darlehen: Hierbei handelt es sich um einen Darlehensvertrag bei dem anstelle bzw. neben einer (Mindest-) Verzinsung eine Beteiligung am Gewinn vereinbart ist.

Progressionsvorbehalt: Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zum einen zwischen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) und zum anderen der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer. Das Gesetz legt dabei fest, dass bestimmte Arten des Einkommens nicht in der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mit einbezogen werden (z.B. das Elterngeld, das Arbeitslosengeld bzw. die Einkünfte aus einem DBA etc.). Der Sinn liegt dabei in dem Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Die steuerbefreiten Komponenten werden somit erst bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung bzw. die Bemessungsgrundlage zu Ermittlung des Steuersatzes weichen somit voneinander ab. Die befreiten Einkommenskomponenten werden daher nur bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.

Steuerlexikon | Q

Quellensteuer ist ein Oberbegriff für die Erhebungsform verschiedener Steuerarten. Die Quellensteuer wird dabei bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben. Beispiele von inländischen Quellensteuern sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung verrechnet das Finanzamt dann die bereits abgeführte Quellensteuer mit der aufgrund der Veranlagung zu entrichtenden Einkommensteuer. Quellensteuern fallen ebenfalls im Bereich von z.B. ausländischen Kapitaleinkünften an, bei denen diese bereits im Entstehungsstaat abgezogen und abgeführt werden.

Steuerlexikon | R

Rechtsbehelf: siehe oben, „Einspruch gegen einen Steuerbescheid“.

Revision: Ein Urteil eines Finanzgerichts kann mit einer Revision beim Bundesfinanzhof in München (BFH), dem obersten deutschen Finanzgericht angefochten werden. Über die Zulässigkeit der Revision entscheidet das Finanzgericht. Bei einem ablehnenden Entscheid ist die Nichzulassungsbeschwerde vor dem Finanzgericht möglich. Der BFH entscheidet im Rahmen einer Revision im zweiten Rechtsweg. Danach bestehen keine weiteren Mittel der Rechtsdurchsetzung mehr.

Riester-Rente: Neben den klassischen Pfeilern der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge besteht mit der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge eine dritte Form der Altersvorsorge. Diese besteht aus einer privaten Sparleistung und einer staatlichen Zulage. Eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass die Verträge jeweils auf den Namen des Berechtigten lauten. Förderungsfähig sind nur solche Produkte (z.B. Rentenversicherungen, Fonds- sowie Banksparpläne, Bausparverträge oder Kreditfinanzierungen fürs Eigenheim), die eine staatliche Zulassung besitzen. Die Höhe der staatlichen Förderung ist dabei vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig, wobei die höchste Förderung kinderreiche Familien erhalten. Neben der staatlichen Zulage kann auch der Abzug der gezahlten Beträge als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer in Anspruch genommen werden.

Rückdeckungsversicherung: Unternehmen (meist in der Rechtsform einer GmbH bzw. AG), verpflichten sich vertraglich z.B. zu Gunsten Ihrer Geschäftsführer oder aber auch Ihrer Mitarbeiter eine Pension zu zahlen. Durch Abschluss einer Versicherung auf das Leben der versicherten Person wird die Pensionszusage dann rückgedeckt, so dass zum einen der Anspruch aus der Versicherung (Anspruch auf Auszahlung) und zum anderen die Verpflichtung zur Zahlung der Pension (Rückstellung für Pensionen) in der Bilanz des Unternehmens getrennt zu bilanzieren sind. Die Rückdeckungsversicherung dient vor allen dazu, die Ansprüche auf Pensionen bei deren Fälligkeit zahlen zu können. Der Anspruch aus der Rückdeckung ist dabei grundsätzlich mit dem Rückkaufswert, der zum einen aus dem Kapital der Versicherung und zum anderen aus einem Überschuss aus Erstattungen von Beiträgen etc. besteht, zu aktivieren.

Steuerlexikon | S

Sachspenden sind alle Abgaben aus dem geldwerten Vermögen eines Spenders. Sachspenden sind dabei jeweils mit dem Marktpreis zu bewerten. Für Sachspenden ab dem 01.01.2009 ist der gemeine Wert anzusetzen, wenn es als Folge der Sachspende nicht zu einer Besteuerung oder Gewinnrealisierung kommt. In allen anderen Fällen bemisst sich die Höhe der Sachspende nach den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Steuerlich begünstigt als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben sind Sachspenden nur dann, wenn sie der Förderung eines steuerbegünstigten Zwecks dienen. Grundsätzlich sind aber auch Sachspenden gebrauchter Gegenstände möglich!

Schmiergelder oder Bestechungsgelder sind Aufwendungen mit denen Vorteile gewährt werden und im Gegenzug Vorteile erwartet werden. Bestechungsgelder sind steuerlich nicht als Aufwand abzugsfähig, wenn die Zahlung eine rechtswidrige Handlung darstellt die aufgrund des Strafgesetzes oder eines anderen Gesetzes als solche deklariert ist. Insoweit ist es grundsätzlich unerheblich, ob ein Strafantrag gestellt wurde. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang zu wissen, dass von Seiten der Behörden zur Strafverfolgung alle Bestechungsfälle dem Finanzamt automatisch mitgeteilt werden. An Arbeitnehmer gezahlte Bestechungsgelder bzw. Schmiergelder stellen für diese steuerpflichtige Einkünfte dar. Bei einer Rückzahlung der Gelder vermindern sich dann die Einnahmen um diesen Betrag.

Stille Gesellschaft: In den §§230ff. HGB werden die Merkmale einer stillen Gesellschaft aufgeführt. Hiernach besteht eine stille Gesellschaft, wenn eine Vermögenseinlage an ein Handelsgewerbe geleistet wird, das eine andere Person betreibt und diese Einlage in das Vermögen des Handelsgeschäfts übergeht. Einlagefähig sind dabei nur bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände. Stiller Gesellschafter kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sein. Der stille Gesellschafter ist nur Kapitalgeber und je nach der vertraglichen Grundlage am Gewinn und Verlust beteiligt. Die Beteiligung an einem nicht kaufmännischen Unternehmen, z.B. die Beteiligung an einer freiberuflichen Tätigkeit etc. begründet keine stille Gesellschaft.

Steuerlexikon | T

Das Territorialprinzip gestattet einem einzelnen Staat, die auf seinem Gebiet verwirklichten rechtlichen und wirtschaftlichen Tatbestände zu besteuern. Hierzu können die auf dem Gebiet eines Staates erzielten Einkünfte aus einer Betriebsstätte, aber auch z.B. Zinseinkünfte etc. zählen. Hiermit im Zusammenhang steht das Quellenprinzip. In beiden Fällen sollen die Einkünfte jeweils beim Entstehen besteuert werden (siehe oben, „Quellensteuer“).

Tonnagebesteuerung: Die Tonnagebesteuerung ist eine Methode zur Gewinnermittlung aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Schiffsverkehr (§5a EStG). Bei der Bezeichnung Tonnagesteuer handelt es sich dabei nicht um eine eigenständige Steuer, sondern um eine pauschale Methode zur Gewinnermittlung. Alternativ kann der Gewinn hierbei auch durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden, wenn die Voraussetzungen zur Tonnagesteuer nicht vorliegen. Grundlage der Gewinnermittlung ist die Größe des Schiffes. Der so ermittelte Pauschalbetrag kann, wenn er weniger als 1 Cent pro Tonne beträgt, eine geringere Steuerlast als bei einer Besteuerung nach dem Gewinn aus der Ermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich ergeben. Zu beachten ist bei der Tonnagesteuer jedoch, dass die pauschal ermittelte Steuerlast auch dann zu tragen ist, wenn aus dem Betrieb des Schiffes tatsächlich keine Gewinne erzielt werden. Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes oder der Beteiligung an solchen Schiffen werden bei Anwendung der Tonnagebesteuerung über den festgestellten Unterschiedsbetrag aus dem Übergang zur Tonnagegewinnermittlung berechnet

Steuerlexikon | U

Untätigkeitsklage: Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Frist, innerhalb der das Finanzamt über einen Einspruch zu entscheiden hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass bis zur Entscheidung beliebig viel Zeit vergehen darf. Vergeht seit Einlegung des Einspruchs ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten, ohne dass das Finanzamt über den Einspruch entschieden hat, kann im Zweifel eine Untätigkeitsklage (§46 FGO) beim zuständigen Finanzgericht eingelegt werden.

Umtauschanleihen sind Schuldverschreibungen mit einem festen im Zeitpunkt der Emission unter dem marktüblichen Zinssatz liegenden Zins und einem Wahlrecht des Gläubigers zur Kapitalrückzahlung oder Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien.

Steuerlexikon | V

Die Vermögensteuer wurde mit Wirkung ab dem 1.1.1997 für verfassungswidrig erklärt und wird seitdem in Deutschland nicht mehr erhoben.

Verwaltungsanweisungen dienen dazu, auf Seiten der Behörden eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Sie wenden sich daher direkt an die jeweils zuständigen Behörden. Die Behörden sind dabei zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet. Verwaltungsvorschriften verbergen sich unter anderem hinter den Bezeichnungen Anordnung, Dienstanweisung, Erlass, Richtlinie oder Verfügung. Ein bekanntes Beispiel einer Verwaltungsvorschrift sind die Einkommensteuer-Richtlinien, die die Finanzämter an eine bestimmte Auslegung des Einkommensteuergesetzes binden.

Steuerlexikon | W

Wiederkehrende Einnahmen gehören zu den sonstigen Einkünften. Hierbei handelt es sich z.B. um Leibrenten bzw. um Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen etc., die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden.

Wirtschaftsgut ist ein Begriff aus der Steuerlehre das Bewertungsobjekte bezeichnet, die ein Betriebsvermögen bilden. Hierzu existiert keine gesetzliche Begriffsdefinition. Der Begriff des Wirtschaftsgutes wurde dabei aus der Rechtsprechung gebildet und meint alle Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsleben nach der Verkehrsanschauung selbstständig bewertbar sind, bzw. einzeln betrachtet von Bedeutung und im Falle der Veräußerung greifbar sind. Die Rechtsprechung hat dabei zur Abgrenzung mehrere Kriterien entwickelt. So werden als Wirtschaftsgüter sämtliche Rechtsgegenstände, aber auch alle vermögenswerten Vorteile inklusive aller tatsächlichen Zustände bzw. konkreten Möglichkeiten, definiert. Darüber hinaus muss die Erlangung des Vermögenswerts Kosten verursacht haben, die einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre abgeben. Letztlich werden die Eigenständigkeit und die Verkehrsfähigkeit, zumindest aber die Möglichkeit der Übertragung mit dem Betrieb verlangt, um als Wirtschaftsgut klassifiziert werden zu können.

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt von Einnahmen. Sie können bei den sog. Überschusseinkunftsarten der Einkommensteuer entstehen. Die Werbungskosten mindern die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart.

Wohnsitzfinanzamt: Bei der Besteuerung von natürlichen Personen ist das Finanzamt zuständig, an dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Wohnsitze, so gilt der Ort an dem er sich überwiegend aufhält. Im Fall der Eheschließung bei mehreren Wohnsitzen zählt der Ort, an dem sich die Familie aufhält. Besitzt ein Steuerpflichtiger dagegen keinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland, dann ist das Finanzamt zuständig an dessen Ort sich das Vermögen des Steuerpflichtigen befindet.

Steuerlexikon | X

XETRA: Bezeichnet das vollelektronische Handelssystem an der Wertpapierbörse in Frankfurt. Angewendet wird das XETRA-System dabei vor allem für den Kassamarkt in Aktien. Daneben werden auch Traded Funds bzw. Optionsscheine, Zertifikate und Bezugsrechte im XETRA System gehandelt. Der Umfang des XETRA Handels wird dadurch deutlich. Aktuell werden somit mehr als 90 Prozent der in Deutschland gehandelten Aktien über XETRA gehandelt. Die Vorteile liegen dabei vor allem in der Transparenz durch den regulierten Markt bzw. in einer hohen Liquidität bei niedrigen Transaktionskosten, in einem weltweiten Teilnehmerkreis, einem weit aufgefächertem Produktangebot oder aber auch in einer sehr hohen technischen Zuverlässigkeit. Anders als beim klassischen Handel auf dem Börsenparkett findet der XETRA Handel in einem elektronischen Orderbuch statt. Teilnehmer des XETRA Systems kann dabei jeder Makler oder jedes Kreditinstitut werden, der Mitglied an einer deutschen Börse ist. Der jeweilige Geschäftsabschluss erfolgt dann im fortlaufenden variablen Handel oder in Auktionen.

Xetra Gold: wurde Ende 2007 von der Deutsche Börse Commodities GmbH auf den Markt gebracht. Es handelt sich dabei um ein Wertpapier, das auf der Handelsplattform XETRA in Euro jeweils tagesaktuell gehandelt wird. Der Wert des XETRA Gold bezieht sich dabei immer auf ein Gramm Feingold. Jedes einzelne Wertpapier verbrieft dabei die Lieferung von Gold, d. h. der Käufer kann sich jederzeit den Gegenwert seiner Wertpapiere in Gold ausliefern lassen. Tatsächlich wird das Gold aber im Tresor der Clearstream International S.A., einer Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, verwahrt. Die Wertpapiernummer des XETRA Golds lautet ist ISIN DE000A0S9GB0.

Steuerlexikon | Y

Yogalehrer: Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 17.2.1999, IX 647 / 97, können die Kosten für die Ausbildung zum Yogalehrer als Betriebsausgaben bei den entsprechenden Einkünften abgesetzt werden. Dem Ansatz gegenüber stehen die Kosten für herkömmliche Yogakurse, bei denen die Kosten nicht abziehbar sind. Diese werden dann der privaten Lebensführung zugerechnet. Das gilt selbst dann, wenn Sie als Lehrer einen Kurs für Ihre Schüler leiten.

Yoga zur Förderung der Gesundheit: Im Kalenderjahr können Aufwendungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer von bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden (§3 Nr. 34 EStG). Steuerbefreit sind hierbei nicht nur die unmittelbaren Leistungen des Arbeitgebers, sondern auch die Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter für extern durchgeführte Maßnahmen, die der Förderung der Gesundheit dienen. Als Nachweis für den Arbeitgeber muss dann eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden, die mit den Lohnunterlagen zu archivieren ist. Die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios ist in diesem Rahmen grundsätzlich nicht steuerbefreit. Als Ausnahme werden bestimmte Maßnahmen von Sportvereinen oder Fitnessstudios, die die Anforderungen des Leitfadens der Prävention erfüllen, zugelassen. Als Beispiel wurde richterlich bereits anerkannt, dass die Teilnahme an einem Yoga-Kurs eines Sportvereins zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann.

Steuerlexikon | Z

Zahlungsschonfrist ist die Frist, bis zu der eine Steuerzahlung nach Fälligkeit auf dem Konto des Finanzamts eingehen muss. Die Schonfrist beträgt für Zahlungen dabei regelmäßig drei Tage. Bei verspäteter Zahlung wird dann ein Säumniszuschlag festgesetzt. Die Fälligkeit einer Steuerschuld ergibt sich aus dem Steuerbescheid. Eine Zahlung für Einkommensteuer ist dabei z.B. innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zur Zahlung fällig.

Zahlungsverjährung: Steueransprüche unterliegen grundsätzlich einer Zahlungsverjährung von fünf Jahren. Die Frist beginnt dabei mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch fällig geworden ist.

Zebragesellschaft ist eine Personengesellschaft an der Gesellschafter beteiligt sind, die ihre Beteiligung jeweils in einem landwirtschaftlichen, einem gewerblichen oder aber einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen halten. Der Begriff der Zebragesellschaft umfasst darüber hinaus auch die Fälle von Beteiligungen in denen die Beteiligung an einer landwirtschaftlichen oder freiberuflich tätigen Personengesellschaft zu einem gewerblichen Betriebsvermögen gehört. Der häufigste Fall der Zebragesellschaft ist der einer ausschließlich vermögensverwaltenden GbR, an der nicht nur Gesellschafter beteiligt sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, sondern auch Gesellschafter, deren Beteiligung zu einem Betriebsvermögen, insbesondere zu einem gewerblichen Betriebsvermögen gehört.

Zuflußprinzip : Bei der Einnahmen- und Ausgabenrechnung gilt steuerlich grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben werden dabei im Jahr der Zahlung erfasst (§11 EStG). Eine Ausnahme regelt § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG. Zahlungen sind hiernach im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben handelt. Diese müssen jedoch innerhalb von 10 Tagen nach dem 31.12. geleistet werden und fällig sein.

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