Denn Freiberufler sind anders!
Als Freiberufler gelten allgemein Tätigkeiten, die
• nicht der Gewerbeordnung unterliegen,
• besondere Kenntnisse bzw. Fertigkeiten erfordern,
• Dienstleistungen sind,
• selbständig ausgeübt werden, bzw.
• wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
unterrichtende oder erzieherische Inhalte haben.
Berufliche Qualifikationen
Freiberufler haben eine besondere berufliche Qualifikation oder auch eine besondere Begabung. Neben dem z.B. Beruf als Arzt haben unsere Mandanten vor allem auch die folgenden Berufe:
• Künstler
• Tierarzt
• Schriftsteller
• Rechtsanwalt, Notar
• Gutachter, Architekt
• Ingenieur
• Heilpraktiker oder auch Dolmetscher
Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Die Abgrenzung ist oft auch für das Finanzamt schwer zu finden. Neue Berufe werfen oft neue Fragen auf, die nicht selten erst durch die Gerichte geklärt und entschieden werden. Aktuell wurden z.B. Grafikdesigner und EDV Programmierer vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt. Andere Berufe sind demgegenüber nur dann ein freier Beruf, wenn z.B. der künstlerische Anteil etc. eindeutig überwiegt.
Seitdem die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer zum Teil mit angerechnet wird, ist die Abgrenzung jedoch nicht mehr ganz so entscheidend!
Freiberufler | Steuerliche Fallen
Die Beratung unserer freiberuflich tätigen Mandanten erfordert ein hohes Maß an Erfahrung bzw. Know how, denn die Abgrenzung zu den anderen Bereichen im Steuerrecht muss beachtet werden.
Neben den Fragen zur Abgrenzung von den gewerblichen Berufen, sind dabei vor allem auch die Fragen zur Scheinselbständigkeit, bzw. die Fragen bei der Aufteilung mehrerer Tätigkeiten zu beachten.