Berufsbild | Tätigkeiten
Steuerberater zu sein bedeutet für Sie vor allem, dass Sie einen freien Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben. Alle Einzelheiten hierzu sind ausführlich im StBerG geregelt.
Steuerberater vertreten ihre Mandanten gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Sie nehmen daher eine besondere Vertrauensstellung bei Ihren Mandanten ein.
Gleichzeitig sind sie aber auch Arbeitgeber, der ein Team von Mitarbeitern führt.
Fachliche Vorbildung I
Um zur Prüfung zum Steuerberater zugelassen zu werden, müssen Sie entweder ein Studium an einer Universität, einer Fachhochschule oder aber mindestens eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben. Die folgenden Studiengänge an einer Hochschule erfüllen dabei die Voraussetzungen der Zulassung:
• BWL oder VWL Studium ,
• das Jurastudium,
• Studiengänge zum z.B. der Diplom Handelslehrer,
Dipl. Wirtschaftsingenieur etc.,
• Mathematik mit Nebenfach BWL.
Fachliche Vorbildung II
Daneben erfüllen auch Diplom Finanzwirte und z.B. Absolventen von Berufsakademien die Voraussetzungen der Zulassung zur Prüfung nach dem StBerG.
Die letzte Möglichkeit zur Prüfung als Steuerberater ist dann noch der sog. "Praktikerweg". Hierzu brauchen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf oder eine ähnliche Ausbildung und mindestens 7 bis zu 10 Jahre Berufserfahrung mit mindestens 16 Stunden in der Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Die Prüfung I
Jedes Jahr melden sich rd. 5.000 Kandidaten zur Prüfung zum Steuerberater an. Dabei handelt es sich um eines der schwierigsten Examen in Deutschland, was die Durchfallquoten jedes Jahr beweisen (im Durchschnitt rd. 40% ). Das Steuerberatungsgesetz regelt die Durchführung und den Inhalt der Prüfung dabei jeweils im einzelnen. Gegenstand der Prüfung sind die folgende Fachgebiete (wobei nicht jedes Gebiet auch tatsächlich geprüft wird:
Die Prüfung II
• Abgabenordnung,
• Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsrecht,
• Steuern vom Einkommen und Ertrag,
• Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer,
• Grundsteuer,
• Verbrauch- bzw. Verkehrssteuern,
• Grundzüge des Zollrechts,
• Grundzüge des BGB, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht,
• Insolvenzrecht, das Recht der EU,
• Betriebswirtschaft bzw. Rechnungswesen,
• Volkswirtschaftslehre,
• Berufsrecht.