Der Bilanzbuchhalter bei Rosenbrock & Streuber

Experten im Rechnungswesen

Ihre Aufgaben als Bilanzbuchhalter bestehen bei uns vor allem in:

• selbstständiges Erstellen von Buchführungen,
• Analyse und Erstellung von Jahresabschlüssen,
• Lageberichte erstellen,
• Planungen für Entscheidungen des Managements,
• Umsetzung der Anforderungen der Steuergesetze,
• Erstellung von Kosten- und Leistungsrechnungen,
• Planung von Finanzen,
• Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung.

Zulassung zur Prüfung

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind dabei im einzelnen:

• eine abgeschlossene Ausbildung über 3 Jahre in einem
kaufmännischen oder verwaltenden Beruf,
• mindestens 3 Jahre Praxis in einem kaufmännischen
Beruf,
• BWL Studium an einer Hochschule, bzw. ein Abschluß
mit einem Diplom oder Bachelor an einer staatlich
anerkannten Berufsakademie,
• danach mindestens 2 Jahre Praxis im Beruf, oder
• mindestens 6 Jahre Praxis im Beruf ohne Studium etc.

Bilanzbuchhalter | Die Prüfung

Die Prüfung wird in allen Bundesländern jährlich einheitlich immer im Frühjahr bzw. im Herbst von den Industrie- und Handelskammern abgenommen.

Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst dabei folgende Prüfungsgebiete:

• Erstellen von Kosten- und Leistungsrechnungen,
• Management der Finanzen,
• Jahresabschlüsse bzw. Lageberichte nach 
   nationalem Recht,
• Abschlüsse nach internationalen Standards,
• Allgemeines Steuerrecht,
• die Erstattung von Berichten,
• Auswerten bzw. analysieren der Zahlen für 
   Entscheidungen des Managements

Die mündliche Prüfung

Im mündlichen Teil der Prüfung erarbeiten Sie dann die Lösung zu einem Sachverhalt, den Sie vorher aus zwei Aufgaben auswählen konnten.

| STEUERBERATER | UNTERNEHMENSBERATUNG UND STEUERBERATUNG AUS EINER HAND | PLANUNG DER NACHFOLGE IM UNTERNEHMEN | FACHBERATER IM GESUNDHEITSWESEN | EXISTENZGRUENDUNG |

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