Erbschaftsteuer | Richtig vererben und verschenken will gelernt sein!
Regeln Sie bereits zu Ihren Lebzeiten, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll! Regeln Sie dabei Ihren Nachlass oder die Nachfolge im Unternehmen im Rahmen einer durch uns steuerlich optimierten Planung.
Denn nur so lassen sich hohe Belastungen an Erbschaftsteuer für Ihre Erben rechtzeitig mindern!
Fragen über Fragen ...
Wer hat das Recht über die Nachfolge im Unternehmen mit zu entscheiden? Welche Auswirkungen hat dabei der Gesellschaftsvertrag auf die Nachfolge im Unternehmen und somit auf die Erbschaftsteuer? Wer erbt dann überhaupt was? Wann müssen Sie eine Erklärung für Ihr Erbe abgeben? Welcher Steuerklasse haben die Erben und welche Freibeträge gelten für Sie? Sollen Sie Ihr Vermögen lieber verschenken oder vererben? ...
Und was passiert am Ende eigentlich, wenn die Eltern zu Erben werden?
Wieviel Erbschaftsteuer fällt an?
Bei einer Erbschaft oder Schenkung müssen Sie je nach dem Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen. Wie hoch die Steuer hierbei im Einzelfall ist, regelt das Erbschaftsteuergesetz.
Zum einen ist hier die Höhe der Zuwendung entscheidend, zum anderen hat die verwandschaftliche Nähe zum Schenker oder Erblasser Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuer.
Rosenbrock & Streuber
Hildesheim
Von wem erbe ich was?
Bei einer Erbschaft oder Schenkung müssen Sie je nach dem Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zahlen. Der Ehepartner, die Kinder, die Stiefkinder oder die Enkel und Urenkel zahlen dabei am wenigsten. Für Geschwister, Nichten und Neffen, die Stiefeltern, die Schwiegereltern, die Schwiegersöhne und -töchter, genauso wie für die geschiedenen Ehegatten wird es dann schon deutlich teurer. Z.B. Freunde und eingetragene Lebensgefährte zahlen dann am meisten!
Mehr Erbe = höherer Steuersatz!
Erbschaftsteuer | Nachfolge im Unternehmen
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist hierbei die Planung der Nachfolge im Unternehmen. Hier beraten wir Sie als Unternehmer zu den möglichen Gestaltungen in Ihrem betrieblichen Bereich.
Die Planung und Gestaltung der Nachfolge im Unternehmen, muss dabei ein zentraler Punkt Ihrer strategisch für die Zukunft ausgerichteten Lebensplanung sein!
Natürlich beraten wir Sie auch zu folgenden Themen bei der Erbschaftsteuer | Nachfolge:
- Erstellung Ihrer Erbschaftssteuererklärung | Schenkungsteuererklärung
- Renten | Dauernde Lasten
- Nießbrauch an Immobilien | Wohnrechte
- Freibeträge beim Erben und Schenken
- Erbschaftssteuer | Ihre persönliche Lebenssituation
- Steueroptimierung bei der Erbschaftsteuer und Nachfolgeplanung
- Pflichtteilsansprüche im Erbrecht