Jahresabschluß | Mit Sicherheit!
Sie verlassen sich zu Recht darauf, dass Ihr Jahresabschluß die aktuellen Gesetze erfüllt.
Was Sie wissen sollten: Neben dem Zahlenwerk ist bei einer GmbH & Co KG oder Kapitalgesellschaften je nach der Größe der Gesellschaft u.a. der Anhang ein fester Teil des Jahresabschluß, der auch mit offen zu legen ist!
Als unser Mandant können Sie sich darauf verlassen, dass wir immer alle Gesetzesvorgaben für Sie beachten und umsetzen!
Rosenbrock & Streuber | Steuerberater
Hildesheim
Eine Frage der Philosophie!
Unserer Philosophie nach ist Ihr Jahresabschluß das Ergebnis eines ständigen unterjährigen Dialogs zwischen Ihnen und uns!
Denn gerade für Ihre externe Partner (Lieferanten, Banken, Kunden etc.) ist Ihr Jahresabschluß eine der wichtigsten Quellen für Informationen über Ihr Unternehmen.
Der Unterschied in der Beratung zu anderen Kollegen liegt bei uns in der laufenden Abstimmung mit Ihnen das ganze Jahr über!
Rosenbrock & Streuber | Steuerberater
Hildesheim
Der Jahresabschluß | Element zur Gestaltung
Die bisher leider immer noch weit verbreitete Meinung, in der Erstellung des Jahresabschlusses nur die Grundlage zur Berechnung der Steuer zu sehen, ist längst überholt!
Er bietet vielmehr einen detaillierten Einblick in die Vorgänge Ihres Unternehmens. Einerseits ist er ein Informationsdienst für Entscheidungen der Gesellschafter und Kapitalgeber, andererseits ist er darüber hinaus die Grundlage für eine optimierte Steuer- und Unternehmensberatung.
Rosenbrock & Streuber | Die E Bilanz
Unternehmen haben die Pflicht, unabhängig von der Rechtsform und der Größe, den Jahresabschluss online an das Finanzamt zu übermitteln. Die E Bilanz bedeutet dabei nicht nur: Weg vom Papier, hin zur online Übermittlung!
Das Finanzamt gibt vielmehr für die Übermittlung der E Bilanz genaue Vorgaben über den Aufbau und den Umfang der Daten vor. Die Anforderungen an die E Bilanz werden dabei bereits bei der Erstellung der Buchhaltung von uns für Sie erfüllt!