Der Steuerfachwirt bei Rosenbrock & Streuber

Steuerfachwirt bei uns!

Als Steuerfachwirt nehmen Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse im Beruf und der hiermit verbundenen Fähigkeiten in unserer Kanzlei eine gehobene Position ein.

Steuerfachwirte beschäftigen sich bei uns vor allem mit der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen. Sie bearbeiten dabei selbstständig Ihre Mandaten (z.B. bei Einsprüchen, bzw. bei Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer etc.).

Steuerfachwirt bei uns II

Darüber hinaus führen Sie bei uns den Schriftverkehr mit den Mandanten, bzw. dem Finanzamt und führen fachlich komplexe Gespräche. Daneben nehmen Sie bei uns auch Aufgaben bei der Führung von Mitarbeitern, bzw. bei der Ausbildung unserer Auszubildenden wahr.

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Steuerfachwirt STRAIGHT Steuerberatung Hildesheim, Bauunternehmen bzw. Immobilien

Voraussetzungen für den Beruf

Sie können sich gut in Schrift und Sprache ausdrücken und bringen neben einem guten Verständnis für Zahlen auch Sorgfalt, Belastbarkeit und Freude am Umgang mit Menschen mit.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung können dabei unterschiedlich von Ihnen erfüllt werden. Sie haben

1. die Ausbildung zum Steuerfachangestellten,
2. oder eine vergleichbare Berufsausbildung ,
3. oder Sie melden sich als „Quereinsteiger“ zur Prüfung
an.

Die Prüfung

Die Prüfung zum Steuerfachwirt liegt in der Verantwortung der Steuerberaterkammer, wobei in allen Bundesländern die gleichen Klausuren geschrieben werden.

Ein Katalog zu den einzelnen Anforderungen steht für Sie bei den einzelnen Steuerberaterkammern zum Download bereit.

Das Niveau der Prüfung liegt dabei deutlich über dem Niveau der Prüfung zum Steuerfachangestellten. In einigen Bereichen kommt das Niveau der Prüfung sogar an das Niveau der Prüfung zum Steuerberater heran.